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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tiefgang Events GmbH

§1 Anbieter

Tiefgang Events GmbH
Robert-Bosch-Str. 3
90592 Schwarzenbruck

Handelsregister: HRB 34396
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg

Vertreten durch den Geschäftsführer: Heiko Ehrenberger

Telefon: 0151 / 238 80 979
E-Mail: info@tiefgang-events.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: 201/140/20002

§2 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Tiefgang Events GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Zeltverleih, Rigging & Bühnenbau, Messebau, Dekorationsbau, Personalgestellung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Leistungen

  1. Hauptleistungen des Anbieters sind insbesondere:
    • Verleih von Veranstaltungstechnik
    • Zeltverleih
    • Rigging & Bühnenbau
    • Auf- und Abbau von Veranstaltungen
    • Messebau
    • Dekorationsbau
    • Personalgestellung
  2. Nebenleistungen können u. a. Eventmanagement, Eventagenturleistungen, Möbel- und Bestuhlungsverleih, Nonfood-Catering sowie der Verleih von Dekoration sein.
  3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.


§4 Vertragsschluss

  1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.
  3. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).


§5 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise.
  2. Zahlungsbedingungen, Anzahlungen oder Vorkasse werden individuell im Angebot geregelt 
  3. Rechnungen sind zum im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
    • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
    • Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  5. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


§6 Stornierung durch den Kunden

  1. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden fallen folgende pauschale Stornokosten an:
    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswertes
    • 29–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
    • 13–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
    • ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung (No-Show): 100 %
  2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
  3. Sonderanfertigungen / Individualleistungen:
    Bei individuell angefertigten oder speziell beschafften Leistungen sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten vollständig zu erstatten, unabhängig von den vorgenannten Stornopauschalen.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


§7 Höhere Gewalt & Leistungsstörungen

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Veranstaltungsverbote, Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Pandemien, Streiks) berechtigen beide Parteien, die Veranstaltung zunächst zu verschieben.
  2. Ist eine Verschiebung nicht möglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. In diesen Fällen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.


§8 Gefahrübergang & Nutzung

  1. Die Gefahr für Mietgegenstände geht:
    • bei Abholung: mit Übergabe ab Lager der Tiefgang Events GmbH
    • bei Anlieferung: mit Übergabe am Veranstaltungsort
      auf den Kunden über.
  2. Veranstaltungstechnik darf ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal bedient werden.
  3. Eine Weitervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.


§9 Versicherung & Haftung des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausreichend gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen ab Gefahrübergang, unabhängig vom Verschulden.


§10 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Für Leistungen von eingesetzten Subunternehmern haftet der Anbieter ausschließlich im Rahmen dieser Bestimmungen.


§11 Subunternehmer

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

12 Bild- und Videomaterial (Werbenutzung)

Die Tiefgang Events GmbH ist berechtigt, Bild- und Videomaterial, das im Rahmen von Messen oder Veranstaltungen durch eigenes Personal oder durch vom Anbieter beauftragte Fotografen erstellt wird, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für eigene Werbe- und Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media, Printmedien) zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz der Tiefgang Events GmbH.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (auch per E-Mail).
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
OpenBeatz
  • Projekt: Open Beatz 2024
  • Kunde: TV-Belsen
  • Rubrik: Festival
  • Location: Sportgelände TV-Belsen
  • Leistung: Tontechnik, Lichttechnik, Bühnentechnik,
  • Materialbedarf: 2,5 Tonnen